PATIENTENINFORMATION
Weiterführende Links, häufig gestellte Fragen und die Antworten von Dr. Binder und dem Praxisteam und weitere Services haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne auch direkt an uns!
In unserer Praxis für Kieferorthopädie bieten wir Ihnen ausschließlich kieferorthopädische Behandlungen an, die wir auch für uns selbst oder für unsere Kinder nutzen würden. Damit Sie die richtige Entscheidung treffen können, informieren wir Sie ausführlich und beraten Sie und Ihre Kinder individuell. Nutzen Sie auch unseren umfassenden Servicebereich.
Was tun beim "Spangennotfall" am Wochenende?
Wenn unsere Praxis geschlossen sein sollte, prüfen Sie bitte zunächst in unserem Servicebereich, ob Sie die passenden Informationen für Ihr Problem finden. Für die am häufigsten auftretenden Fälle haben wir passende Tipps für Sie und Ihr Kind zusammengestellt.
Wenn Schmerzen auftreten und Sie nicht alleine zurechtkommen, können Sie sich auch an den zahnärztlichen Notdienst für Neuwied wenden. Wie Sie diesen erreichen, erfahren Sie auf der Website der Bezirksärztekammer Koblenz.
Kontaktieren Sie uns dann gerne, sobald unsere Praxis wieder geöffnet ist.
Zunächst können Sie versuchen, die betreffende Stelle mit Wachs abzudecken, manche Drähte sind auch von Ihnen mit dem Finger verbiegbar und können so aus der schmerzenden Region weggedrückt werden.
Wenn der Draht zu lang ist (z.B. wenn das letzte Bracket in der Zahnreihe verloren wurde) können Sie auch versuchen, ihn mit einem kleinen Seitenschneider zu kürzen.
Leider können Sie dieses Problem nicht selbst lösen: Bitte vereinbaren Sie einen Reparaturtermin.
Wenn ein herausnehmbares Gerät getragen wird, setzen Sie mit dem Tragen kurzzeitig aus und vereinbaren Sie bitte einen Reparaturtermin. Für kurzfristige Erleichterung kann ein Klecks Prothesenhaftcreme sorgen (funktioniert übrigens auch bei Bläschen (sog. „Aphthen“) sehr gut).
,,Gesundheit beginnt im Mund. Mit modernsten Behandlungsmöglichkeiten sorgen wir für eine Therapie, die optimal auf Sie bzw. Ihr Kind abgestimmt ist. So sorgen wir – gemeinsam mit Ihnen – für gesunde Zähne und einen gesunden Kiefer!“
Dr. Jan Binder
Nein, eine Überweisung ist nicht notwendig. Sie können gerne auf eigenen Wunsch einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Zahnfehlstellungen, Funktions- und Kaustörungen können in jedem Alter korrigiert werden, solange die Zähne und der Zahnhalteapparat gesund sind.
Je nach Aufwand der Behandlung und der Art der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung variiert die Behandlungsdauer. Je nach Ausmaß der Zahn- und/oder Kieferfehlstellung zwischen 1 und 4 Jahren. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell.
Wenn eine festsitzende Zahnspange zum Einsatz kommt, zeigen wir Ihnen bzw. Ihrem Kind gerne, wie die Mundhygiene durchgeführt werden sollte.
Wenn eine ausgeprägte Fehlstellung vorliegt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Grundversorgung bei Kindern und Jugendlichen. Hierfür muss der Kieferorthopäde das Gebiss in kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) einteilen.
Alle Therapieformen oder Therapiemittel, die den Komfort steigern, die Mitarbeitspflicht reduzieren und/oder die Behandlungszeit verkürzen, müssen laut Sozialgesetzgebung privat gezahlt werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen müssen laut Gesetzgebung „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Gegenüber modernen Therapien sind die Möglichkeiten hierbei eingeschränkt.
Eine objektive und fundierte Stellungnahme zu diesem Thema bietet Stiftung Warentest in Ihrem Sonderheft „Kieferorthopädie“ (2009).
Nach Möglichkeit nicht. Manche Fehlstellungen sind allerdings so schwer ausgeprägt, dass es sich nicht vermeiden lässt. Entscheidend ist letztendlich immer die Größe der Kieferknochen.
Ob eine lose oder feste Zahnspange für die Behandlung notwendig ist, kann erst in der Planung festgelegt werden – bestimmte Probleme (z.B. Zahnrotationen oder Zahnwurzelbewegungen) sind mit losen Spangen schwer oder auch gar nicht lösbar.
Damit ein normaler Durchbruch der folgenden bleibenden Zähne möglich ist, sollte ein künstlicher Platzhalter eingesetzt werden.
Die meisten Behandlungen werden in unserer Praxis allerdings erst begonnen, wenn die Milchzähne im Seitenzahngebiet wechseln. Ihr Kind ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel zwischen 10 und 12 Jahre alt.
Sollten Sie unsicher sein, vereinbaren Sie einen kurzen Kontrolltermin bei uns. In einer kurzen Untersuchung erhalten Sie eine professionelle Einschätzung der Gebissentwicklung Ihres Kindes. Kosten entstehen Ihnen hierbei keine. Prinzipiell möchten wir für Ihr Kind in kürzestmöglicher Zeit das bestmögliche Ergebnis erreichen.
Bei bestimmten Problemen sind sogenannte Frühbehandlungen bereits ab dem 6. Lebensjahr erforderlich bzw. empfehlenswert. Hierbei soll eine normale Zahn- und Kieferentwicklung ermöglicht werden.