28.11.2022
Maskenpflicht & mehr: Was muss ich derzeit beachten, wenn ich mit meinem Kind zum Kieferorthopädie-Termin komme?
Die Coronazeit hat uns in den letzten Jahren alle vor große Herausforderungen gestellt. Der Schutz vor Infektionen ist wichtig. Dennoch sollte die Angst vor einer Ansteckung nicht dazu führen, die Zahn- und Kiefergesundheit zu vernachlässigen.
Wir haben in unserer kieferorthopädischen Praxis Dr. Binder ein umfassendes Hygienekonzept, an das wir uns halten, um Sie und unser Team zu schützen.
Bitte beachten Sie, dass wir in unserer Praxis die jeweils gültigen Coronaregeln für Deutschland bzw. für Rheinland-Pfalz befolgen. Über diese können Sie sich unter anderen auf der Website der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz informieren.
Aktuelles zur Maskenpflicht: "Weiterhin gilt die Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Wartesituationen bzw. im Wartezimmer. In der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 muss eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden. Bei Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren genügt eine OP-Maske. Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Auch in Zahnarztpraxen beschäftigte
Personen müssen in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023
einen medizinischen Mundschutz oder eine FFP2-Maske (oder vergleichbar)
tragen, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass
(Stand: November 2022)
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns einfach über das Terminanfrageformular. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.